weitere Hilfemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie

es ist das sog. Zweite Corona-Steuerhilfegesetz angekündigt, das für die Wirtschaft weitere Erleichterungen und Hilfen bringen soll.

Vor allem soll der Mehrwertsteuer(Umsatzsteuer-)satz gesenkt werden für den Zeitraum 01.07.-31.12.2020 und es sollen von der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen weitere staatliche Unterstützung erhalten (allerdings unter sehr engen Voraussetzungen).

Das Gesetz ist allerdings noch nicht verabschiedet durch den Bundesrat. Dies soll in der kommenden oder möglicherweise auch erst in der 27. KW erfolgen.

Nur eines vorab zu den abgesenkten Mehrwertsteuer(Umsatzsteuer-)sätzen:

Für die Frage, ob der aktuelle Umsatzsteuersatz anzuwenden ist oder der neue abgesenkte kommt es nicht darauf an, wann Sie die Rechnung schreiben, d. h. ob Sie die Rechnung nach dem 30.06.2020 schreiben, sondern darauf, wann die Leistung erbracht worden ist, über die Sie die Rechnung stellen.

Quelle: H.Falk

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